• Tagespflege, was ist das?

    Tagespflege ist ein teilstationäres Betreuungsangebot. Das bedeutet, dass ältere, kranke oder pflegebedürftige Menschen tagsüber in unserer Einrichtung gepflegt, versorgt und betreut werden. Dies kann wahlweise- je nach Bedarf- an einem, mehreren oder allen Wochentagen geschehen.
    Die Tagespflege ist ein Bindeglied zwischen der häuslichen Versorgung durch Angehörige oder ambulanter Pflegedienst und einem stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim. Häufig wird die Versorgung des Pflegebedürftigen durch den ambulanten Pflegedienst morgens und abends ergänzt.
    Die Tagespflege kann wirksam dazu beitragen, dass ältere Menschen möglichst lange selbstständig zu Hause leben können, ohne auf eine angemessene Betreung und Pflege verzichten zu müssen.

  • Wann ist Tagespflege sinnvoll?
    • wenn die häusliche Pflege (durch Angehörige oder ambulante Dienste) nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann
    • zur Entlastung der Pflegeperson
    • um eine dauerhafte Pflege und Betreuung in einem Pflegeheim zu verhindern oder hinauszuschieben
    • für Personen, die mit psychischen Erkrankungen oder körperlichen Behinderungen leben müssen (z.B Gehbehinderungen, Schlaganfall, Demenz)
    • für Pflegebedürftige, die nicht dauernd bettlägerig oder transportunfähig sind
    • um alltagspraktische Fähigkeiten zu erhalten, wiederzugewinnen oder zu verbessern
    • um so lange wie möglich zu Hause zu leben - wenn Angehörige berufstätig sind und bzw. eine angemessene Versorgung nicht mehr gewährleisten können.
  • Was bieten wir an?

    Aktivitäten

    Seniorengymnastik, Balancetraining, Sturzprophylaxe, Sitztanz, Rollarortraining (mit Erwerb des Rollatorführerscheins), Kegeln, Spaziergänge, Singen, Musizieren, Lesen (bzw. Vorlesen), Spiele (Gesellschaftsspiele, Karten usw...), Basteln, Malen, usw..., Gedächnistraining, Snoezelen, Entspannungstherapie, etc.

    Veranstaltungen

    Regelmäßige Gottesdienste, Besuche des Kindergartens, Kegelturniere, Kinonachmittage, Jahreszeitliche Feste (wie Sommerfest , Grillfest, Oktoberfest, Weihnachtsfeier finden regelmäßig statt).
    Ausflüge in die nähere Umgebung werden ebenfalls angeboten wobei uns unsere zwei Busse zur Verfügung stehen. Des Weiteren können sie bei uns eine Fußpflege sowie einen Frieseurbesuch in Anspruch nehmen, Krankengymnastik, Ergotherapie sowie Logopädie sind auf Verordnung möglich.

    Ernährung

    Unsere Hauswirtschafterin legt besonderen Wert auf eine ausgewogene, abwechselungsreiche und schmackhafte Ernährung.
    Essenszeiten Frühstück: 9:00 - 10:15 Uhr
    Mittagessen : 12:30 - 13:30 Uhr
    Nachmittagskaffee :15:00 - 16:00 Uhr
    Getränke zur freien Verfügung: Kaffee, Cappucino, Tee, Kakao, Mineralwasser, stilles Wasser, Apfelsaft, Orangensaft, Saftschorle.
    Mittagsgerichte: Tgl. werden 2 Hauptgerichte zur Auswahl angeboten. Ebenso stehen unseren Gästen kl. Snacks (Obst, Kekse, Fingerfood) zur Verfügung.

    Durchführung pflegerische Maßnahmen

    Medikamentengabe, Durchführung von Injektionen, Verbandswechsel, Blutzuckermessung, Blutdruck -und Pulsmessung, Fußbäder, Handbäder, Maniküre, Verabreichung von Wärme bzw. Kälte.

  • Welche Kosten entstehen?

    Der Aufenthalt in der Tagespflege wird über einen Tagespflegesatz abgerechnet, der Gemäß § 82 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetzt) in einer Vergütungsvereinbarung mit den Landesverbänden der Pflegekassen unter Beteiligung der Landschaftsverbände festgelegt wurde. Der Tagespflegesatz setzt sich zusammen aus:

    • Pflegekosten
    • Unterkunfts- und Verpflegungskosten
    • ggf Fahrtkosten und Investitionskosten
  • Welche Pflegekosten und Fahrtkosten entstehen?

    Die Pflegekosten hängen vom Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) und dem Pflegesatz der Einrichtung ab. Die kosten für Pflegeleistungen und die Fahrtkosten werden von den Pflegekassen bis zur Höhe der entsprechenden Sachleistungen übernommen. Pflegeleistungen und Fahrtkosten, die darüber hinaus entstehen, trägt der Gast selbst.Sachleistungen sind Kostenerstattungen an Dienstleister der Pflege, zum Beispiel Tagespflegeeinrichtungen oder ambulante Dienste.
    Die Höhe der Sachleistungen ist abhängig von der Pflegstufe:

    Pflegestufe I: 468 Euro
    Pflegestufe II: 1144 Euro
    Pflegestufe III: 1.612 Euro

    Eine Geldleistung ist dagegen das Pflegegeld, das pflegende Angehörige für ihre Pflegetätigkeit ausgezahlt bekommen. Das Pflegegeld ist ebenfalls abhängig von der Pflegestufe:

    Pflegestufe I: 225 Euro
    Pflegestufe II: 430 Euro
    Pflegestufe III: 685 Euro

    Kombination verschiedener Leistungen der Pflegekasse

  • Welche Investitionskosten entstehen?

    Der Aufwendungszuschuss für Investitionskosten unserer Tagespflege wird vom Kreis gewährt, wenn eine Pflegestufe vorliegt. Liegt keine Pflegestufe vor, trägt der Gast die Investitionskosten selbst.

    1. Kosten für Unterkunft und Kosten für Verpflegung Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Gast.
    2. Anspruch auf Leistungen des Sozialamtes Der Besuch der Tagespflege ist auch dann möglich – es besteht sogar ein Anspruchdarauf – wenn die Finanzierung aus dem eigenen Vermögen nicht möglich ist. In diesem Fall berät Sie das Sozialamt.
    3. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten: Ergänzende Leistungen bei geringem oder erhöhtem Betreuungsbedarf gem. § 45 SGB XI

    Wie seit langem gefordert, zahlen die Pflegekassen seit dem 01.07.2008 je nach Betreuungsbedarf zwei gestaffelte Betreuungsbeträge. Diese können für alle Personen mit einem geringeren und erhöhten Betreuungsbedarf beantragt werden (nicht nur für demenziell Erkrankte). Auch Pflegebedürftige der so genannten Pflegestufe 0 können diese Leistungen beantragen.

    • Personen mit einem geringeren Betreuungsaufwand erhalten 100,00 Euro monatlich.
    • Personen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf erhalten 200,00 Euro monatlich. Diese Betreuungsbeträge können für Leistungen der Tagespflege eingesetzt werden. Der Betreuungsbedarf muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Durch eine Begutachtung legt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Höhe des Betreuungsbetrages fest.

    Zu allen Fragen der Finanzierung beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich. Bitte sprechen Sie uns einfach an.

  • Tagespflege als Verhinderungspflege?

    Die Leistungen der Tagespflege können auch als Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Das gilt auch dann, wenn der Gast bereits in der Tagespflege betreut wird.
    Verhinderungspflege kann bei der Pflegekasse beantragt werden, wenn pflegende Angehörige krank sind, in Urlaub fahren oder aus einem anderen Grund die Pflege nicht übernehmen können.

    Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass eine Pflegestufe bereits seit 6 Monaten bewilligt ist.
    Die Verhinderungspflege kann jeweils für maximal 28 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Finanzierung für die Verhinderungspflege entspricht der allgemeinen Finanzierung der Tagespflege. Wer also zum Beispiel an zwei Tagen in der Woche Gast in der Tagespflege ist, kann an weiteren Tagen in der Woche die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.