Wir bieten hier für Sie einen Sofort-Blick auf die wichtigsten Dokumente die Sie benötigen um eine Person bei uns anzumelden. Die Versicherung beteiligt sich je nach Fall bis zu 50%.

Welche Kosten entstehen?

Der Aufenthalt in der Tagespflege wird über einen Tagespflegesatz abgerechnet, der Gemäß § 82 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetzt) in einer Vergütungsvereinbarung mit den Landesverbänden der Pflegekassen unter Beteiligung der Landschaftsverbände.

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Pflegekosten und Fahrtkosten

Die Pflegekosten hängen vom Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) und dem Pflegesatz der Einrichtung ab. Die kosten für Pflegeleistungen und die Fahrtkosten werden von den Pflegekassen bis zur Höhe der entsprechenden Sachleistungen übernommen.

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Investitionskosten

Der Aufwendungszuschuss für Investitionskosten unserer Tagespflege wird vom Kreis gewährt, wenn eine Pflegestufe vorliegt. Liegt keine Pflegestufe vor, trägt der Gast die Investitionskosten selbst.

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