Tagespflege ist ein teilstationäres Betreuungsangebot. Das bedeutet, dass ältere, kranke oder pflegebedürftige Menschen tagsüber in unserer Einrichtung gepflegt, versorgt und betreut werden. Dies kann wahlweise- je nach Bedarf- an einem, mehreren oder allen Wochentagen geschehen.
Die Tagespflege ist ein Bindeglied zwischen der häuslichen Versorgung durch Angehörige oder ambulanter Pflegedienst und einem stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim. Häufig wird die Versorgung des Pflegebedürftigen durch den ambulanten Pflegedienst morgens und abends ergänzt.
Die Tagespflege kann wirksam dazu beitragen, dass ältere Menschen möglichst lange selbstständig zu Hause leben können, ohne auf eine angemessene Betreung und Pflege verzichten zu müssen.
Aktivitäten
Seniorengymnastik, Balancetraining, Sturzprophylaxe, Sitztanz, Rollarortraining (mit Erwerb des Rollatorführerscheins), Kegeln, Spaziergänge, Singen, Musizieren, Lesen (bzw. Vorlesen), Spiele (Gesellschaftsspiele, Karten usw...), Basteln, Malen, usw..., Gedächnistraining, Snoezelen, Entspannungstherapie, etc.
Veranstaltungen
Regelmäßige Gottesdienste, Besuche des Kindergartens, Kegelturniere, Kinonachmittage, Jahreszeitliche Feste (wie Sommerfest , Grillfest, Oktoberfest, Weihnachtsfeier finden regelmäßig statt).
Ausflüge in die nähere Umgebung werden ebenfalls angeboten wobei uns unsere zwei Busse zur Verfügung stehen. Des Weiteren können sie bei uns eine Fußpflege sowie einen Frieseurbesuch in Anspruch nehmen, Krankengymnastik, Ergotherapie sowie Logopädie sind auf Verordnung möglich.
Ernährung
Unsere Hauswirtschafterin legt besonderen Wert auf eine ausgewogene, abwechselungsreiche und schmackhafte Ernährung.
Essenszeiten Frühstück: 9:00 - 10:15 Uhr
Mittagessen : 12:30 - 13:30 Uhr
Nachmittagskaffee :15:00 - 16:00 Uhr
Getränke zur freien Verfügung: Kaffee, Cappucino, Tee, Kakao, Mineralwasser, stilles Wasser, Apfelsaft, Orangensaft, Saftschorle.
Mittagsgerichte: Tgl. werden 2 Hauptgerichte zur Auswahl angeboten. Ebenso stehen unseren Gästen kl. Snacks (Obst, Kekse, Fingerfood) zur Verfügung.
Durchführung pflegerische Maßnahmen
Medikamentengabe, Durchführung von Injektionen, Verbandswechsel, Blutzuckermessung, Blutdruck -und Pulsmessung, Fußbäder, Handbäder, Maniküre, Verabreichung von Wärme bzw. Kälte.
Der Aufenthalt in der Tagespflege wird über einen Tagespflegesatz abgerechnet, der Gemäß § 82 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetzt) in einer Vergütungsvereinbarung mit den Landesverbänden der Pflegekassen unter Beteiligung der Landschaftsverbände festgelegt wurde. Der Tagespflegesatz setzt sich zusammen aus:
Die Pflegekosten hängen vom Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) und dem Pflegesatz der Einrichtung ab. Die kosten für Pflegeleistungen und die Fahrtkosten werden von den Pflegekassen bis zur Höhe der entsprechenden Sachleistungen übernommen. Pflegeleistungen und Fahrtkosten, die darüber hinaus entstehen, trägt der Gast selbst.Sachleistungen sind Kostenerstattungen an Dienstleister der Pflege, zum Beispiel Tagespflegeeinrichtungen oder ambulante Dienste.
Die Höhe der Sachleistungen ist abhängig von der Pflegstufe:
Pflegestufe I: 468 Euro
Pflegestufe II: 1144 Euro
Pflegestufe III: 1.612 Euro
Eine Geldleistung ist dagegen das Pflegegeld, das pflegende Angehörige für ihre Pflegetätigkeit ausgezahlt bekommen. Das Pflegegeld ist ebenfalls abhängig von der Pflegestufe:
Pflegestufe I: 225 Euro
Pflegestufe II: 430 Euro
Pflegestufe III: 685 Euro
Kombination verschiedener Leistungen der Pflegekasse
Der Aufwendungszuschuss für Investitionskosten unserer Tagespflege wird vom Kreis gewährt, wenn eine Pflegestufe vorliegt. Liegt keine Pflegestufe vor, trägt der Gast die Investitionskosten selbst.
Wie seit langem gefordert, zahlen die Pflegekassen seit dem 01.07.2008 je nach Betreuungsbedarf zwei gestaffelte Betreuungsbeträge. Diese können für alle Personen mit einem geringeren und erhöhten Betreuungsbedarf beantragt werden (nicht nur für demenziell Erkrankte). Auch Pflegebedürftige der so genannten Pflegestufe 0 können diese Leistungen beantragen.
Zu allen Fragen der Finanzierung beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich. Bitte sprechen Sie uns einfach an.
Die Leistungen der Tagespflege können auch als Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Das gilt auch dann, wenn der Gast bereits in der Tagespflege betreut wird.
Verhinderungspflege kann bei der Pflegekasse beantragt werden, wenn pflegende Angehörige krank sind, in Urlaub fahren oder aus einem anderen Grund die Pflege nicht übernehmen können.
Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass eine Pflegestufe bereits seit 6 Monaten bewilligt ist.
Die Verhinderungspflege kann jeweils für maximal 28 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Finanzierung für die Verhinderungspflege entspricht der allgemeinen Finanzierung der Tagespflege. Wer also zum Beispiel an zwei Tagen in der Woche Gast in der Tagespflege ist, kann an weiteren Tagen in der Woche die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
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