Bei der ambulanten Intensivpflege gibt es noch einen Spezialfall: die Heimbeatmung. Gemeint ist damit die Situation, dass ein Patient zwar (stundenweise oder dauerhaft) beatmet werden muss, aber dennoch die Klinik verlassen kann. Vielleicht pflegen Sie sogar Ihren beatmeten Angehörigen zu Hause? Dann wissen Sie sicherlich auch, dass die Krankenkasse des Versicherten die stundenweise Pflege (bis zu 24 Stunden täglich) durch einen eigens geschulten Pflegedienst finanziert.