Tagespflege ist ein teilstationäres Betreuungsangebot. Das bedeutet, dass ältere, kranke oder pflegebedürftige Menschen tagsüber in unserer Einrichtung gepflegt, versorgt und betreut werden. Dies kann wahlweise je nach Bedarf an einem, mehreren oder allen Wochentagen geschehen.
Der Aufenthalt in der Tagespflege wird über einen Tagespflegesatz abgerechnet, der Gemäß § 82 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetzt) in einer Vergütungsvereinbarung mit den Landesverbänden der Pflegekassen unter Beteiligung der Landschaftsverbände festgelegt wurde. Der Tagespflegesatz setzt sich zusammen aus:
Die Leistungen der Tagespflege können auch als Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Das gilt auch dann, wenn der Gast bereits in der Tagespflege betreut wird.
Weitere Fragen werden in unserem FAQ unter dem Punkt Service beantwortet.
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